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Verfügungsfonds

Der Verfügungsfonds ist ein wichtiges und bislang sehr erfolgreiches Instrument zur Gewinnung geeigneter Akteure für die Belange der Sozialen Stadt, ihre Einbindung in die Finanzierung kleinteiliger Projekte und zum Aufbau selbsttragender Strukturen. Auf diese Weise leistet der Fonds mittel- bis langfristig einen wichtigen Beitrag zur Verstetigung der Aktivitäten im Rahmen des Programms Soziale Stadt (vgl. auch Abschnitt 5.10). Voraussetzung für die Förderung von Projekten ist deren inhaltlicher und räumlicher Bezug zur Gebietskulisse. Die Mittel für den Verfügungsfonds speisen sich zu maximal 50 Prozent aus dem Programm Soziale Stadt, sofern die andere Hälfte – oder ein höherer Anteil – von Dritten oder aus zusätzlichen Mitteln der Gemeinde bereitgestellt wird.

In der bisherigen Programmumsetzung war der Verfügungsfonds Teil des sogenannten Quartiersfonds und hat Projekte in der Regel mit maximal 250 € unterstützt. Für den Zeitraum 2015-2017 stehen insgesamt 22.500 € au  Städtebaufördermitteln – und damit ein deutlich aufgestocktes Budget – zur Verfügung, so dass Projekte im Umfang von mindestens 45.000 € realisiert werden können. Unverändert sind die grundsätzliche Zielstellung und die konkrete Handhabung des Verfügungsfonds. Die Bewirtschaftung wird – wie bisher – in den Händen des Quartiersmanagements Frankfurt (Oder) liegen. Entscheidungen über die Förderung konkreter Projekte fallen – wie bisher – in Abstimmung mit der AG Soziale Stadt.

Antragsberechtigt sind sowohl lokale Institutionen aller Art als auch Bewohner, Bewohnergruppen, Gewerbetreibende, Immobilieneigentümer und andere natürliche Personen.

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